Was ist der Unterschied zwischen LRS und Legasthenie?
Hier findest du:
- den Unterschied zwischen LRS und Legasthenie
- wann dieser Unterschied wichtig ist/ Antrag Kostenübernahme
- jetzt Hilfe für dein Kind
LRS steht für Lese-Rechtschreib-Schwäche
LRS bezeichnet nicht-genetisch verursachte Schwierigkeiten. Diese können Folge sein von u.a. unangemessenem Unterricht, längeren Fehlzeiten in der Grundschule, emotionalen Belastungen in der Familie.
Legasthenie meint eine Lese-Rechtschreib-Störung
Eine Legasthenie wird diagnostiziert, wenn anhaltende und eindeutige Schwächen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung auftreten, die nicht zurückzuführen sind auf das Entwicklungsalter, eine unterdurchschnittliche Intelligenz, fehlende Beschulung, psychische Erkrankungen oder Hirnschädigungen.
Kinder mit ausgeprägten Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten behalten diese häufig bis zum Schulabschluss und darüber hinaus. Daher ist auch das Niveau der Schulabschlüsse legasthener Kinder deutlich geringer im Vergleich zu nicht-betroffenen Jugendlichen. Dies ist umso bedauerlicher, da sie häufig über hohe kognitive Fähigkeiten verfügen.
Oft werden beide Begriffe synonym verwendet und meinen – sehr allgemein formuliert – Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens. Im schulischen Zusammenhang wird meistens von einer LRS gesprochen.
Wann wird die Unterscheidung LRS/Legasthenie für dich relevant?
Wenn du als Mutter/Vater eine Kostenübernahme der Lerntherapie über das örtliche Jugendamt beantragen willst, dann brauchst du eine medizinische Diagnose nach ICD-10 mit der Bezeichnung Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Störung).
Diese medizinische Diagnose dürfen folgende Berufsgruppen stellen:
- Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
- psychologische Psychotherapeuten*
Wichtig zu wissen: Um eine Kostenübernahme durch das Jugendamt beantragen zu können, wird die o.g. Diagnose benötigt und es muss eine seelische Behinderung des Kindes vorliegen bzw. muss das Kind von einer seelischen Behinderung bedroht sein. Du stellst dann einen Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII.**
Von einer drohenden seelischen Behinderung spricht man, wenn folgende Umstände bei einem Kind durch die Legasthenie vorkommen:
Schulangst
Versagensängste
Mobbing durch Mitschüler
Schwierigkeiten, soziale Kontakte zu knüpfen
Minderwertigkeitsgefühle
große Konflikte bei Hausaufgaben
usw.
Das Antragsverfahren für die Kostenübernahme kann sich über mehrere Monate hinziehen, da hierfür noch weitere Anträge/Berichte erforderlich sind. Mitunter können die Testungen für das Kind eine zusätzliche Belastung sein.
„Aber ich brauche doch jetzt Hilfe für mein Kind!“
Der erste Ansprechpartner sollte der Klassenlehrer deines Kindes sein. Gemeinsam könnt ihr über schulische Fördermaßnahmen – sei es Nachteilsausgleich, Fördergruppe o.a. – sprechen.
Du bist dir nicht sicher, ob dies genügt und brauchst einen Profi, der von außen auf dein Kind schaut? Die Probleme betreffen längst nicht mehr nur Lesen und Schreiben? Hausaufgaben sind ein ständiger Kampf? Wutanfälle und Schulunlust nehmen immer mehr zu, während das Selbstwertgefühl deines Kindes längst im Keller ist?
Dann wende dich an einen Lerntherapeuten deiner Wahl. Hier wird geschaut, wo dein Kind steht und welche Förderung sinnvoll ist. Ob es dann LRS oder Legasthenie heißt, ist dabei zweitrangig.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit für Betroffene wird bewusst auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
**Vorgaben für den Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII:
„Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“